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Beratungshilfe

Was ist Beratungshilfe


Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen rechtliche Beratung und Vertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu ermöglichen, können Sie Beratungshilfe beanspruchen, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.

Beratungshilfe wird in allen rechtlichen Angelegenheiten gewährt.

Beratungshilfe besteht in rechtlicher Beratung und eventuell auch in Vertretung (z.B. Übernahme des Schriftverkehrs). In Angelegenheiten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts erfolgt ausschließlich Beratung, jedoch keine Vertretung.

Im Rahmen gerichtlicher Verfahren wird keine Beratungshilfe erteilt. Hier kann gegebenenfalls Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Was sind die Voraussetzungen für Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird bewilligt, wenn Rechtssuchende die für eine Rechtsberatung erforderlichen Mittel nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können.

Beratungshilfe wird nicht bewilligt,

• wenn andere zumutbare Hilfemöglichkeiten zur Verfügung stehen, z.B. als Mitglied einer Gewerkschaft oder eines Mietervereins. Beratung bieten auch Jugendämter und Schuldnerberatungsstellen an.

• wenn die Inanspruchnahme der Beratungshilfe mutwillig ist. Das wäre dann der Fall, wenn ein(e) Rechtssuchende(r), der/die über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, vernünftigerweise keinen gebührenpflichtigen Rechtsrat einholen würde.

• für die rechtliche Beratung in Steuersachen

Wo können Sie Beratungshilfe beantragen?

Bei der Rechtsantragsstelle des für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgerichts.

Beim Amtsgericht Lingen (Ems) finden Sie die zuständigen Geschäftsstellen in

Zimmer N 16. Dort und am Servicepoint im Eingangsbereich erhalten Sie ein Formular, das für den Antrag verwendet werden kann. Eine mündliche Antragsstellung ist ebenfalls zulässig. Sie können das Formular auch hier als Download aufrufen und ausdrucken.

Wenn Beratungshilfe bewilligt wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, mit dem Sie einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin Ihrer Wahl konsultieren können.

Sofern Ihrem Anliegen bereits durch eine sofortige Auskunft, einen Hinweis auf andere Möglichkeiten der Hilfe oder die Aufnahme eines Antrags oder einer Erklärung entsprochen werden kann, kann die Beratungshilfe auch durch eine Rechtspflegerin oder einen Rechtspfleger des Amtsgerichts gewährt werden.

Welche Unterlagen müssen Sie mitbringen?

1. Unterlagen zum rechtlichen Problem (Schriftverkehr, Verträge, Urteile, Beschlüsse, Bescheide usw.)

2. Unterlagen zu Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen:

• aktuellen Sozialhilfe- oder ALG II- Bescheid oder

• aktuelle Einkommensnachweise (z.B. Lohnbescheinigungen, Renten- und Arbeitslosengeldbescheide, Nachweise über Unterhaltszahlungen)

• einen aktuellen Kontoauszug

• Unterlagen zu Ihrem Vermögen (z.B. zu Immobilien, Depotauszüge, Sparbücher)

• Nachweise über Zahlungsverpflichtungen und deren tatsächliche Zahlung (z.B. Mietvertrag, Darlehensvertrag, Versicherungsverträge, Unterhaltsvereinbarungen usw.)

Was kostet Beratungshilfe?

Dem Rechtsanwalt oder der Rechtsanwältin, die Sie mit einem Berechtigungsschein des Amtsgerichts oder auch unmittelbar aufgesucht haben, müssen Sie eine Gebühr von 15,00 € zahlen.

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