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Geschichte der Gerichtsbarkeit in Lingen

Gerichtsbarkeit seit dem 14. Jahrhundert in Lingen


In Lingen ist ein Gericht erst bekannt nach der im 14. Jahrhundert erfolgten Entwicklung zur Stadt. Es hieß Stadtgericht, später Landgericht und war besetzt mit einem vom Landesherren ernannten Richter als Vorsitzendem und 2, zeitweilig auch 4, Bürgermeistern als Beisitzern. In der oranischen Zeit und in der ersten Zeit der Zugehörigkeit Lingens zu Preußen, nämlich bis zum Jahre 1722, bestand in Lingen ein Hof- und Apellgericht, bestehend aus dem Drosten, seinem Beauftragten als Vorsitzenden und zwei adligen Assessoren als Beisitzern.

Auf Anordnung des Kaisers Karl V. wurde im Jahre 1555 das von altersher in Lingen geltende Recht zusammengefaßt und als "Lingensches Landrecht" in Kraft gesetzt. Im Jahre 1639 (oranische Zeit) wurde es mit Änderungen und Ergänzungen neu herausgegeben in holländischer Sprache. Es zeichnete sich aus durch größtmögliche Gleichstellung von Mann und Frau. Das Lingensche Landrecht ist in Kraft geblieben bis zu dem am 1. Januar 1900 erfolgten Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Nach der im 15. und 16. Jahrhundert erfolgten Übernahme des Römischen Rechtes wurde das Landgericht mit gelehrten Richtern besetzt. Unter den gelehrten Richtern wurden Sylvester Danckelmann (1633 bis 1662) und seine Nachkommen Thomas-Ernst Danckelmann und Sylvester-Dietrich Danckelmann besonders bedeutsam für die Geschichte Lingens. Der zuerst genannte Sylvester Danckelmann errichtete 1646 für sich ein herrschaftliches Wohnhaus am Burgtor - das jetzige Amtsgerichtsgebäude - und verlegte die richterlichen Geschäfte in dieses Haus. In diesem Haus empfing auch König Friedrich I. von Preußen am 2.8.1702 die Stände der Stadt Lingen und ließ sich huldigen. So kann also dieses Haus auf eine lange Tradition zurückblicken.

1815 kam Lingen an Hannover, unter dessen Regentschaft 1819 die Ämterverfassung eingeführt wurde. Es wurden die Ämter Lingen und Freren gebildet, die die Verwaltung und Rechtsprechung innehatten. Am 16.8.1848 erschien ein Hannoversches Landesverwaltungsgesetz mit dem Inhalt, dass die Gerichte unabhängig seien, und dass der König "den geraden Lauf der Rechtsprechung nicht hemmen" dürfe. Am 1.10.1852 wurden Justiz und Verwaltung völlig getrennt und in der Niedergrafschaft Lingen die Amtsgerichte Lingen und Freren errichtet.

119 Jahre später, am 1.12.1971, wurde das Amtsgericht Freren, laut Gesetz des Niedersächsischen Landtags von 1966, aufgelöst und dem Amtsgericht Lingen zugeschlagen.

Das Palais Danckelmann wurde in den 1640er Jahren von Sylvester Danckelmann und seiner Frau Beate Derenthal errichtet, wie man über dem Eingang an der rückwärtigen Seite lesen kann. Von der einstigen Pracht der Gartenanlage künden nur noch die steinernen Pfähle eines Zaunes, der den Wirtschaftshof vom Garten trennte. Ende der 1960er Jahre überbaute man das Areal des Gartens mit einem Neubau des Amtsgerichts. Die Zaunpfosten wurden gerettet und außerhalb des Amtsgerichtshofes, auf der anderen Seite des Fachwerkgebäudes an einem öffentlichen Fußweg aufgestellt. Die beiden größeren zeigen die Wappen des Erbauerehepaares und sind mit Sonnenuhren bekrönt, die drei kleineren sind mit Blumenkörben geschmückt.

Amtsgericht Lingen (Ems) Palais Danckelmann Bildrechte: Amtsgericht Lingen (Ems)

Amtsgericht Lingen (Ems) Palais Danckelmann

Lingener Landrecht

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